Sicherheit geht vor
An der frischen Luft spielen, toben, klettern, rutschen, buddeln – der Aufenthalt auf einem Spielplatz ist für Kinder unverzichtbarer Spaß und wichtig für die Entwicklung. Allem voran steht hierbei die Sicherheit der Spielgeräte.
Jeder, der einen Spielplatz eröffnet und für Dritte zugänglich macht, ist zur regelmäßigen Kontrolle zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden verpflichtet.
Egal ob öffentlicher Spielplatz, KiTa, Schule oder privater Anbieter (z.B. Hotels oder Pensionen): Spielplätze müssen vor ihrer Eröffnung und auch danach in turnusmäßigen Abständen überprüft werden.
Die DIN EN 1176 regelt die Spielplatzkontrollen und deren Prüfvorgaben. Diese Spielplatzprüfungen sind gegliedert in:
Ich biete Ihnen die rechtskonforme Überprüfung Ihrer Spielplätze oder auch die Neuabnahme an. Zum Nachweis erstelle ich Ihnen ein Protokoll, das den Anforderungen nach DIN 1176-7 8.2.3. entspricht. Es enthält eine einfache und verständliche Auflistung der Ergebnisse, sowie Handlungsempfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Spielgeräte.
Baumsachverständigenbüro Tigges
Holger Tigges
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Dortmunder Straße 114
45731 Waltrop